· Holz A1 besteht aus:
z.B.Balken, Bretter, Furnierholz, Paletten, Holzkisten,
Schnittreste, Möbel, Türen
Dazu gehören nicht: Jägerzaun, Fensterholz, behandelte Dachhölzer, Holz mit Teerpapperestanhaftunen,Bahnschwellen, druckimprägnierte Hölzer. Sie sind Sonderabfall und müssen separat entsorgt werden.
Auch dazu bieten wir kostengünstige Lösungen an.
· Grün- und Gartenabfälle:
bestehen aus Laub, Rasenschnitt, Baum- und Astschredderabfällen, Ästen ,Unkraut und Wildwuchs.
· Papier/Pappe:
besteht aus Büropapiere wie gedruckte Seiten, Faxbestätigungen, Notizen, Geschredderte Papiere, Pappkartons und Kartonagen, Packungen aus Pappe oder Papier, Versandkataloge und Werbeinformationen, Zeitungen, Zeitschriften und Papierreste.
· Gemischte Bauabfälle/ Gemischte Siedlungsabfälle:
besteht aus allen am Bau anfallenden Materialien z.B.
Restfolie, Papier, Holz, Rigips, Kunststoff, Styropor, Metall, Tapete, Teppich, Fenster, Türen und Glas und Glasresten.
DAS DARF NICHT REIN: Bahnschwellen, Glaswolle, Asbestplatten, Palisadenzäune und Altreifen.
· Sauberer Bauschutt:
besteht aus Fliesen, Ziegeln, Steine, Pflasterplatten, Keramik, Zementreste, Mörtel, Estrich, Putz, Kies, Beton, (kleiner als 80 cm Kantenlänge)
DAS DARF NICHT REIN: Gips und Bimssteine.
· Bauschutt leicht verunreinigt:
besteht aus Bauschutt mit kleinen verunreinigungen wie z.B. Tapetenreste oder Bims nicht mehr als 10 %
Gipsabfall und Rigips:
bestehen aus Gips und Gipsreste, Gipsabfälle, Rigipsplatten und Rigipsplattenreste und Baugips.
· Erde/Boden:
besteht aus Mutterboden, Lehm, Tonboden usw.