·  Holz A1 besteht aus:

z.B.Balken, Bretter, Furnierholz, Paletten, Holzkisten, Schnittreste, Möbel, Türen

Dazu gehören nicht: Jägerzaun, Fensterholz, behandelte Dachhölzer, Holz mit Teerpapperestanhaftunen,Bahnschwellen, druckimprägnierte Hölzer. Sie sind Sonderabfall und müssen separat entsorgt werden. Auch dazu bieten wir kostengünstige Lösungen an.

 

 

·  Grün- und Gartenabfälle:

bestehen aus Laub, Rasenschnitt, Baum- und Astschredderabfällen, Ästen ,Unkraut und Wildwuchs.

 

·  Papier/Pappe:

besteht aus Büropapiere wie gedruckte Seiten, Faxbestätigungen, Notizen, Geschredderte Papiere, Pappkartons und Kartonagen, Packungen aus Pappe oder Papier, Versandkataloge und Werbeinformationen, Zeitungen, Zeitschriften und Papierreste.

 

·  Gemischte Bauabfälle/ Gemischte Siedlungsabfälle:

besteht aus allen am Bau anfallenden Materialien z.B. Restfolie, Papier, Holz, Rigips, Kunststoff, Styropor, Metall, Tapete, Teppich, Fenster, Türen und Glas und Glasresten.

DAS DARF NICHT REIN: Bahnschwellen, Glaswolle, Asbestplatten, Palisadenzäune und Altreifen.

 

·  Sauberer Bauschutt:

besteht aus Fliesen, Ziegeln, Steine, Pflasterplatten, Keramik, Zementreste, Mörtel, Estrich, Putz, Kies, Beton, (kleiner als 80 cm Kantenlänge)

 

DAS DARF NICHT REIN: Gips und Bimssteine.

 

·  Bauschutt leicht verunreinigt:

besteht aus Bauschutt mit kleinen verunreinigungen wie z.B. Tapetenreste oder Bims nicht mehr als 10 %

 

Gipsabfall und Rigips:

bestehen aus Gips und Gipsreste, Gipsabfälle, Rigipsplatten und Rigipsplattenreste und Baugips.

 

·  Erde/Boden:

besteht aus Mutterboden,  Lehm, Tonboden usw.